Zur Durchführung von Aufbauseminaren benötigen sowohl die InhaberInnen der Fahrschule als auch die FahrlehrerInnen die Seminarerlaubnis nach § 31 FahrlG.
Die früheren Nachschulungs- und ASK-Berechtigungen nennen sich im heutigen Fahrlehrerrecht nun einheitlich Seminarerlaubnis.
Diese kann in 3 Seminar-Bausteinen erworben werden, wobei zuerst der Grundkurs belegt werden muss.
Anschließend empfiehlt es sich den Programmkurs ASF (Fahrerlaubnis auf Probe - § 2 a StVG) zu belegen.
Diese Aufbauseminare (ASF) kommen zur Zeit noch häufiger zur Durchführung als Kurse für Punktesünder (ASP) gem. § 4 StVG.
Im Laufe der nächsten Jahre werden aber immer mehr Aufbauseminare für Punktesünder anfallen, da durch Änderung des StVG größerer Bedarf entsteht: Verkehrssünder müssen spätestens bei 14 Punkten teilnehmen.
Die Teilnahme kann im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren Vorteile bringen (Abkürzung von Führerscheinsperrfristen usw.)
Zur Durchführung von Aufbauseminaren gem. § 4 StVG (früher ASK) benötigen Sie den Programmkurs ASP.
Gesetzliche Voraussetzungen:
- Innerhalb der letzten 5 Jahre 3 Jahre hauptberufliche Tätigkeit in Theorie und Praxis als Fahrlehrer Klasse BE und Klasse A.
- Eine erfolgreiche Teilnahme an den Kursen setzt eine vollständige Teilnahme und aktive Beteiligung - insbesondere eine Übungsmoderation - voraus.
- Grundkurs und Programmkurs sind 2 Jahre gültig, d.h. spätestens in diesem Zeitraum muss die Seminarerlaubnis beantragt und erteilt sein, ansonsten verfällt die Teilnahmebescheinigung (§ 31 Abs. 2 FahrlG).
Für dieses Seminar besteht die Möglichkeit der Förderung mittels Bildungsschecks
Unser Kursangebot
| Grundkurs | Programmkurs ASF | Programmkurs ASP | |
| Kurse 2011 |
26.01. bis 29.01.2011 13.04. bis 16.04.2011 10.08. bis 13.08.2011 14.12. bis 17.12.2011 |
31.01. bis 03.02.2011 18.04. bis 21.04.2011 15.08. bis 18.08.2011 19.12. bis 22.12.2011 |
12.01. bis 15.01.2011 14.03. bis 17.03.2011 27.06. bis 30.06.2011 07.11. bis 10.11.2011 |
| Kurse 2012 |
07.03. bis 10.03.2012 20.06. bis 23.06.2012 12.09. bis 15.09.2012 14.11. bis 17.11.2012 |
12.03. bis 15.03.2012 25.06. bis 28.06.2012 17.09. bis 20.09.2012 19.11. bis 22.11.2012 |
30.01. bis 02.02.2012 02.05. bis 05.05.2012 01.08. bis 04.08.2012 24.10. bis 27.10.2012 |
Kursdauer: Beginn 1. Tag 09.00 Uhr Ende 4. Tag 16.00 Uhr
Preise 2011/2012
| Beschreibung | Preise | |
| Seminarkosten (je Kurs) | 500.-- € | |
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Einzelzimmer Dusche/WC/TV/Radio/Tel. Vollpension = 3 Übernachtungen mit 3x Frühstück, 4x Mittagessen, 3x Abendessen |
240,-- € | |
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Einzelzimmer Dusche/WC/TV/Radio/Tel. 3 Übernachtungen mit Frühstück |
165,-- € | |
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Doppelzimmer Dusche/WC/TV/Radio/Tel. - nur mit Angabe einer zweiten Person Vollpension = 3 Übernachtungen mit 3x Frühstück, 4x Mittagessen, 3x Abendessen |
185,--€ pro Person |
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Doppelzimmer Dusche/WC/TV/Radio/Tel. - nur mit Angabe einer zweiten Person 3 Übernachtungen mit Frühstück |
110,-- € pro Person |
Seminarbuchung
- Neben der einfachen Onlinebuchung können Sie auch per Post oder Fax buchen. Im Download-Bereich finden ein Anmeldeformular zum Herunterladen.
Erweiterung FSF ersatzlos gestrichen!
Neben dem Begleiteten Fahren mit 17 Jahren (BF 17) wurde die Freiwillige Fortbildung für Fahranfänger .gem. FreiwFortbV (FSF) zur Probezeit-Verkürzung eingeführt.
Junge Fahranfänger, die mindestens 6 Monate im Besitz einer Fahrerlaubnis Klasse B sind, können durch Besuch einer solchen Fortbildung ihre Probezeit um maximal 1 Jahr verkürzen.
Dieser Modellversuch ist mit Ablauf des Jahres 2010 ausgelaufen und wurde nicht verlängert!!