Föderung der Fahrlehrerausbildung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz AFBG
(MEISTER-BAFöG)

Voraussetzung: Sie haben eine abgeschlossene Berufsausbildung und noch keine staatliche Förderung in der Vergangenheit in Anspruch genommen!

Sie haben Anspruch auf Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren.
Die Förderung wird zu 30% als Zuschuss und 70% als zinsgünstiges Darlehen gewährt.
Unterhaltsförderung wird zusätzlich gewährt, wenn nach Prüfung Ihrer Einkommensverhältnisse (Familie/Lebens- Ehepartner) die Förderkriterien erfüllt werden.

Das Darlehen wird von der KfW-Bank ausgezahlt und ist während der Ausbildung sowie 2 Jahre nach Ausbildungsende (insgesamt für höchstens 6 Jahre) zins- und tilgungsfrei.
Der Darlehensbetrag wird dann in monatlichen Raten von mindestens 128,-- € über einen Zeitraum von max. zehn Jahren zurückgezahlt.

Die Antragsstellung richten Sie bitte entsprechend Ihres Wohnsitzes an:

Klicken Sie hier!, wenn Sie die Adresse Ihres Amtes für Ausbildungsförderung suchen:

Info-Hotline

Tel.: 0800 - MBAFOEG
Tel.: 0800 - 6223634 (kostenfrei)

"Meister-BAföG" - Das neue Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) mit Beispielen finden Sie als PDF in unserem Download-Bereich!






Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit
Bildungs-Gutschein

Die Fahrlehrerausbildung kann nach dem Sozialgesetzbuch III bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden (Bildungs-Gutschein).
Eine Förderung setzt eine Beratung durch die Arbeitsagentur vor Beginn der Ausbildung voraus.
Je nach den persönlichen Verhältnissen können Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Fahrtkosten, Kinderbetreuungskosten und Unterhaltsgeld gewährt werden.

Kicken Sie hier!, wenn Sie weitere Informationen zum Bildungdgutschein erhalten möchten.

Eine Informations-Broschüre der Bundesagentur für Arbeit über Fördermöglichkeiten der Weiterbildung finden Sie als PDF in unserem Download-Bereich!



Förderung für Bundeswehrangehörige

Für Zeitsoldaten ist eine Förderung nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) möglich.
Wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Berufsförderungsdienst (BFD).




Förderung im Rahmen der beruflichen Rehabilitation

Die Unfall-Versicherungsträger z.B. die Berufsgenossenschaften, die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Deutsche Rentenversicherung Nord und die Bundesagentur für Arbeit gewähren für berufliche Bildungsmaßnahmen Ausbildungsbeihilfen und Leistungen zur beruflichen Rehabilitation bis zu 100% der Kosten.