Das Prüfungsverfahren ist in der Fahrlehrerprüfungsordnung geregelt:
Der Fahrerprüfungsausschuss ist bei der Bezirks-Regierung in den einzelnen Bundesländern angesiedelt und setzt sich folgendermaßen zusammen:
Fahrlehrerprüfungsausschuss
- JuristIn (Vorsitz)
- Pädagoge/In
- Kfz-Sachverständiger
- FahrlehrerIn
Prüfort
Prüfort ist der Prüfungsausschuss in dessen Regierungsbezirk der Wohnort der/die FahrlehreranwärterIn wohnt.
Alternativ der Regierungsbezirk in dem die besuchte Fahrlehrerausbildungstätte liegt.
Gliederung der Prüfung
- Fahrprüfung
- Fachkunde Prüfung - bestehend aus: schriftlichem Teil und mündlichen Teil
- Theoretische Lehrprobe und praktische Lehrprobe (Nur bei Fahrlehrerprüfung BE)
Ablauf des Prüfungsverfahren
| Prüfungsumfang | Prüfungsdauer | ||
| Klasse BE: Nach bestandener Fahrprüfung (3. Monat) und erfolgreicher Teilnahme am Lehrgang BE (Teilnahmebescheinigung) findet die Fachkundeprüfung schriftlicher Teil statt. Zeitpunkt ca 1 Woche nach Lehrgangsende. 3 bis 4 Wochen später findet dann der mündliche Teil der Fachkundeprüfung statt. |
4 Klausur-Themen 1. Verkehrsrecht 2. Verkehrsverhalten 3. Verkehrspädagogik 4. Technik |
Schiftlicher-Teil 5 Stunden mündlicher-Teil 1/2 Stunde |
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| In den Klassen A / CE / DE wird nach Lehrgangsende der schriftliche Teil der Fachkundeprüfung abgelegt und ca 3 Wochen später findet zunächst die Fahrprüfung und anschließend der mündliche Teil der Fachkundeprüfung statt. |
2 Klausur-Themen !. Verkehrsrecht oder Verkehrsverhalten 2. Verkehrspädagogik oder Technik |
Schiftlicher-Teil 2 1/2 Stunden mündlicher-Teil 1/2 Stunde |
Prüfungsgebühren
| Prüfungsteile | Fahrlehrerlaubnis BE | Fahrlehrerlaubnis A | Fahrlehrerlaubnis CE | Fahrlehrerlaubnis DE |
| Praktische Prüfung | 169,-- € | 169,-- € | 220,-- € | 220,-- € |
| Fachkunde | 430,-- € | 313,-- € | 313,-- € | 313,-- € |
| Lehrproben | 199,-- € |
Zusätzlich fallen noch je nach Zeitaufwand und Entfernung Auslagekosten für die Prüfer an!